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Meier Regelungs Technik GmbH
 
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Meier Regelungstechnik GmbH
Dipl.Ing.Jörg Meier
Sülzer Chaussee 1
18465 Tribsees

Förderungen

Die Förderung von Fotovoltaikanlagen erfolgt hauptsächlich über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), es wurde Mitte des Jahres 2008 neu gefasst.
Die Förderung erfolgt über die Vergütung der eingespeisten Energie entsprechend der folgenden Übersicht:

   
Vergütung für Anlagen, die an oder auf Gebäuden oder einer Lärmschutzwand angebracht sind bis 30 kW 24,43 Cent/kWh
bis 100 kW 23,23 Cent/kWh
bis 1000 kW 21,98 Cent/kWh

Diese Vergütungssätze gelten bis zum 30.06.2011. Ab dem 01.07.2011 werden sie um max. 15 % reduziert, abhängig von der installierten Leistung zwischen den Monaten März und Mai.

Diese Vergütungssätze werden dann für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr gezahlt.

Weitere Einzelheiten z.B. zum Eigenverbrauch oder mehren Anlagen auf einem Dach erfragen Sie unter Kontakt oder entnehmen Sie bitte dem Erneuerbaren Energien Gesetz unter www.eeg-aktuell.de

Förderprogramme

Neben der Verwendung von Eigenkapital gibt es mehrere Programme der KfW-Bank zur Unterstützung durch Darlehen abhängig vom Antragsteller und der Größe der Investition.

- KfW-Programm „Erneuerbare Energien“

- KfW-Umweltprogramm

- ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm

Informationen erhalten Sie unter Kontakt oder www.kfw.desolarenergie