Diese Vergütungssätze gelten bis zum 30.06.2011.
Ab dem 01.07.2011 werden sie um max. 15 % reduziert, abhängig von
der installierten Leistung zwischen den Monaten März und Mai.
Diese Vergütungssätze
werden dann für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr gezahlt.
Weitere Einzelheiten z.B. zum Eigenverbrauch oder mehren Anlagen auf
einem Dach erfragen Sie unter Kontakt
oder entnehmen Sie bitte dem Erneuerbaren Energien Gesetz unter
www.eeg-aktuell.de
Förderprogramme
Neben der Verwendung von Eigenkapital gibt es mehrere Programme
der KfW-Bank zur Unterstützung durch Darlehen abhängig
vom Antragsteller und der Größe der Investition.
- KfW-Programm „Erneuerbare Energien“
- KfW-Umweltprogramm
- ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
Informationen erhalten Sie unter Kontakt
oder www.kfw.de
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